- Erholungsgebietsstiftung Südkarelien
- Erholungsgebietsverband Häme
- Erholungsgebietsverband Kymenlaakso
- Erholungsgebietsverband Pirkanmaa
- Erholungsgebietsverband Nordkarelien
- Erholungsgebietsverband Päijänne
- Erholungsgebietsverband Saimaa
- Erholungsgebietsverband Uusimaa
- Wanderrouten- und Erholungsgebietsverband
Erholungsgebietsverbände in Finnland
In Finnland sind 9 provinziale Verbände tätig, die sich auf die Aktivität in Erholungsgebieten konzentrieren und deren Aufgabe es ist, in ihrem Einsatzgebiet die Erholungs- und Wandermöglichkeiten des Jedermannsrechts abzusichern und zu entwickeln sowie die Eigenheit der Natur und der Landschaft der Provinz zu pflegen. Um die Förderung der Nutzung zur Erholung umzusetzen, kaufen und mieten diese Verbände Gebiete oder besorgen die Benutzungsrechte dafür, und kümmern sich um deren Pflege und Bebauung.
Viele Ziele und Aktivitäten
Die Erholungsgebietsverbände pflegen hunderte herrliche Naturgebiete, die sowohl auf Inselgruppen, in Binnengewässern wie auch in Wäldern auf dem Festland zu finden sind. In unseren Gebieten können Sie zum Beispiel Boot fahren, paddeln, wandern, in Unterständen oder speziell zu mietenden Hütten übernachten, fischen, saunieren, schwimmen. Ein großer Teil der Gebiete verfügt über einen überdachten Rastplatz/eine Feuerstelle mit minimaler Ausstattung sowie ein WC. In der Nähe der Erholungsgebiete sind auch Unternehmen tätig, die den Besuchern u. a. Unterkunft, oder Verpflegung bieten oder Aktivitäten veranstalten, die sich auf die Erholungsgebiete stützen. Über das individuelle Programmangebot der verschiedenen Erholungsgebiete ist auf den Internetseiten jedes Verbands mehr zu lesen. Sie gelangen auf diese Internetseiten, indem Sie auf der Karte Ihr Ziel auswählen. Sie können das Programmangebot auch Ihrer gewünschten Aktivität entsprechend mit der Zielsuche dieser Seite suchen.
Jedermannsrechte §
Die nordischen Jedermannsrechte sind einzigartig auf der Welt. Sie ermöglichen das Wandern und den Aufenthalt in der Natur und die Nutzung der Umwelt zur Erholung in einem völlig anderen Maßstab als anderswo auf der Welt. Die Bewegungsfreiheit bringt jedoch auch Verantwortung mit sich. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung der Waldbrandwarnungen nur an jenen Stellen Feuer gemacht werden darf, die dafür angezeigt werden, dass längerfristiges Campen verboten ist und dass eigene Tiere beaufsichtigt und bei Bedarf angeleint werden müssen. Zudem kümmert man sich in den Erholungsgebieten darum, dass der eigene Müll aufgesammelt wird und dem Baumbestand, der Tierwelt oder der Vegetation kein Schaden zugefügt wird. Andererseits können Sie das Pflücken von Beeren und Pilzen sowie das Eisangeln und Angeln außerhalb der Nationalparkgebiete genießen. Vergessen Sie also nicht auf die Etikette des Wanderers, dann können auch die anderen die saubere und sichere Umwelt genießen.
Lernen Sie die Jedermannsrechte kennen. Vollständige Informationen über die Jedermannsrechte finden Sie hier.